2013-12-13-Erfüllt der Fall auch die Kriterien der auf einen rassistischen Hintergrund neu zu überprüfenden Tötungsdelikte?

Mord an Burak weiter ungeklärt

Pressemitteilung, 13.12.2013

Erfüllt der Fall auch die Kriterien der auf einen rassistischen Hintergrund neu zu überprüfenden Tötungsdelikte?

Die 78 neuen Verdachtsfälle von Tötungsverbrechen mit möglicherweise rassistische oder neonazistischem Hintergrund in Berlin bezeichnet die „Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B.“ als einen weiteren Skandal. Sie offenbaren die unzureichende und verharmlosende bisherige Informationspolitik der Berliner Polizei und des Innensenats in all diesen Fällen.

Es kann davon ausgegangen werden, dass auch nach 2011 Tötungsverbrechen stattgefunden haben, die einer dahingehenden Überprüfung unterzogen werden müssen. Die Polizei kommt in diesen Fällen bis heute ihrem Auftrag, die Öffentlichkeit zu informieren, nicht nach. Auch die Angehörigen erhalten ausgewählte Informationen.

Am 5. April 2012 schoss ein Mann in Berlin-Neukölln mitten in der Nacht auf eine Gruppe migrantischer Jugendlicher. Dabei tötete er Burak B. und verletzte zwei weitere junge Männer schwer. Der Mörder bisher nicht gefasst. Es liegen keinerlei Informationen vor, inwiefern die Behörden ein rassistisches Tatmotiv in Betracht ziehen und was sie in diese Richtung ermittelt haben.

Wir fragen daher die Polizei, die Staatsanwaltschaft und den Innensenat:

Erfüllt der Mord an Burak B. die Kriterien, die vom BKA wurden, um die Tötungsverbrechen bis 2011 zu untersuchen?
Ergeben sich aus diesen Kriterien neue Ermittlungsansätze, die auch auf die Ermittlungen gegen den Mörder von Burak B. angewendet werden müssten?

Die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Burak B. fordert die sofortige Veröffentlichung der Kriterien sowie der neu zu überprüfenden Verdachtsfälle. Die Öffentlichkeit und die Angehörigen der Opfer haben ein Recht auf diese Informationen.
Wir fordern im Fall des Mordes an Burak die gezielte Ermittlung in Richtung eines rassistischen oder neo-nazistischen Verbrechens aufgrund der vorliegenden Hinweise auf einen solchen Hintergrund.