Bericht 19. Prozesstag am 4.7.2016 „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015

Der Prozesstag heute ist wahrscheinlich für alle Beteiligten relativ ungewöhnlich, aber eben möglich. Die Kammer hat wie angekündigt alle Gutachter und Sachverständigen zusammen zu einem Wissensabtausch geladen. Von Freitag auf Montag ist diese “Runde” auch zustande gekommen tatsächlich.

Die Kammer ist vollständig, Richter und Staatsanwaltschaft sehr präsent.
Psychologische Gutachterin ist auch heute Frau Yu.

Neben Herrn C. als Wissenschaftler sind die zuständigen Gutachter und Sachverständigen der Spurensicherung/Tatortsicherung/Gerichtsmedizin am Tag des Mordes an Luke Holland, der Herr H., Herr S., Herr T. und Herr Ö. im Saal (Herr H. und Herr G. werden von ihren Kollegen der KT 31 vertreten).

Die Verteidiger Herr Schmidt und Herr Lehnert sitzen schützend vor ihrem Angeklagten Rolf Z., wie sonst auch.

Die Eltern als die Nebenkläger sitzen am Tischrand, neben ihnen Herr Özata und Herr v. Münchhausen als Nebenklageanwälte.

Im Rücken der Eltern ist eine Nachstellung von Luke Holland aufgestellt, aus der Versuchsanordnung von Herrn C., mit angeschossener Kleidung. Es wirkt sehr beengend.

Weitere Prozessbeobachter sitzen bereits im Saal. Wir kommen zusammen mit einigen anderen studentischen Beobachtern der FU rein.

Herr C. beginnt sein Gutachten mit der ergänzenden Einschränkung, dass er diese relativiere.

Es kommt zu Erläuterungen, Erklärungen, Kontroversen und Fragen unter den Experten. Besser gesagt Herr C. stellt Fragen. Der Richter Herr M. und ebenso die Kammer/Staatsanwaltschaft sind sehr firm. Herr M. fragt, ob die Schlussfolgerungen von ihm, Herr C., aufgrund der Darlegungen, seriös seien. Herr C. möchte seine Stellungnahme ändern auf die Aussage „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann nicht ausgeschlossen werden, das es zu “Backspater” kommt”. Die wissenschaftlichen Untersuchungen, auf die sich die Aussagen von
Herrn C. stützen (vor allem die standardisierte Tabelle von Karger (2008), weiterhin Stevens und Feckler), sind zwar Standartwerke, aber im konkreten Fall der Ermordung von: Luke Holland, da sie sich vor allem auf Untersuchungen in Selbstmordfällen beziehen, als ungeeignet. Zum einen, weil das verwendete Phantoms nicht das idealste (Versuchsanordnung 20x20x30 cm Flüssigkeitsbeutel in 1 cm Gelatineummantelung) und zum anderen in mancher Hinsicht nicht mit dem abdominal Bereich eines Menschen vergleichbar sei.

Herr von Münchhausen empört sich zwischendurch, was die ganze Fragerei von Herrn
C. solle. Herr C. gibt an -auf seine Fragen hin- dieses sei sein erstes Gutachten vor Gericht im Bereich Backspater.

Die Sachverständigen argumentieren den wissentlichen Ausführungen entgegen mit realen Gegebenheiten und Erfahrungen jahrelanger Praxis, nämlich “Jeder Schuss ist anders.”

Diese “Backspater” scheinen viel Wirbel gestiftet zu haben.

Frau Holland nimmt Stellung und führt kurz aus, das die Experten dieses im Vorfeld hätten miteinander kommunizieren sollen und die Aussage von Herrn C. „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann nicht ausgeschlossen werden, das es zu “Backspater” kommt” nichts Aussage. Die Aussage „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu „Backspater“ kommt“, heisst eben nicht, dass es auch der Fall ist.

Als die Experten als Zeugen entlassen werden, verlassen auch etliche Prozessbeobachter den Saal, die eigens dafür gekommen zu sein scheinen.

Für das Gericht ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Morgen können die Plädoyers beginnen – es sei denn, Herr Schmidt, der kurz vorher gegangen ist, stellt morgen einen Antrag. Herr Lehnert hat keinen Antrag, den er stellen möchte. Die Nebenklage auch nicht.

Viel Lärm um nichts, während immer noch nicht das Motiv für den Mord an Luke Holland ein geklärt wurde. Das Landser Plakat, das mehr ist Sammelvernarrtheit alter Nazi-Devotionalien, die Flasche Schwarzpulver, die Ungereimtheiten, die darauf schließen lassen, das Rolf Z. möglicherweise Unterstützung bekam usw..