Ausführlicher Prozessbericht der Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz: Prozess gegen Rolf Z. – 6. Verhandlungstag
Es folgt ein (subjektiver) Prozessbericht der Antirassistischen Initiative vom 6. Prozesstag (6.4.2016):
Heute waren nur Bekannte und Freunde mit rechten Tendenzen aus dem Umfeld von Rolf Z. als Zeugen geladen. Es war bei allen eine ziemlich quälende Angelegenheit, das Gericht gab sich keinerlei Mühe, die Zeugen zu brauchbaren Aussagen zu bewegen. Es hat zwar immer wieder die Aussage bei der Vernehmung der Zeugen bei der Polizei vorgehalten, aber mit keinerlei Konsequenzen gedroht, wenn Zeugen das Gegenteil von ihrer polizeilichen Aussage gesagt haben. Das Ganze führte so weit, dass ein Schöffe bei einem Zeugen der problemlos 80 % Prozent der Fragen nicht beantworten musste, gesagt hat, er stelle ihm keine Fragen, da er ja sowieso keine Antwort bekomme. Am Ende stellte die Verteidigung deswegen noch einen Befangenheitsantrag gegen den Schöffen. Der psychologische Gutachter fragte den Zeugen, der vor einem halben Jahr noch genau wusste das Rolf Z. eine nationalsozialistische Einstellung hatte und heute nichts mehr davon wusste, ob er in Behandlung sei wegen seines Gedächtnisses. Auch gegen diesen stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag. Das Gericht lässt also die Schöffen und den psychologischen Gutachter allein um die Freunde von Rolf Z zu schonen.
Einer der Zeugen bezeichnete seinen “Freund” Rolf Z. allerdings als “politisch”, er also mit seiner nationalsozialistischen Gesinnung nicht zurückhielt – trotzdem wollten sie in ihren Zeugenaussagen die vielfältigen Nazidevotionalien als Spleen verkaufen. Keiner seiner “Freunde”/Nazikumpels & Kumpellinen, die ihn teilweise seit Kindesbein kennen, hat sich an den Nazidevotionalien gestört oder etwas dagegen gesagt, natürlich nur um sich nicht streiten zu müssen. Der Spruch “Wer schweigt stimmt zu!” dürfte hier wohl gelten.
Und die Akten von 2006 sind tatsächlich wohl nicht mehr vorhanden!
Nach den Zeugenaussagen läßt sich schon Mehreres sagen so z.B. dass seit vielen Jahren, wahrscheinlich auch schon bei der Durchsuchung 2006 die Wohnung von Rolf Z. voller Nazidevotionalien war. Säbeln, Gewehren, Hitlerbüste, Karte vom Deutschen Reich, Orden aus der Nazizeit, die harmlose Briefmarkensammlung aus “Deutschen Landen” – und die Polizei hat damals nur 75 Schuss Munition mitgenommen und das Verfahren eingestellt. Obwohl die Polizei Rolf Z. da schon am S-Bahnhof-Neukölln gezielt verhaftet hatte. Sie hätten also schon 2006 Rolf Z. ausheben können und vielleicht zwei Morde verhindern können – nur surprise surprise die Akten sind weg! – Wie sind da eigentlich die Löschfristen? Falls es 10 Jahre sind, waren diese am 20.09.2015 (Ermordung Lukes) noch nicht erreicht. Wenn derselbe Täter wieder mit demselben Delikt auffällig wird, dürfte die Löschfrist wohl hinfällig sein.
Aber weshalb geht es in diesem Prozess nur um Waffen, wenn eine “Flasche voller Schwarzpulver” hinter dem Kinderspielzeug für die Enkel “versteckt” war. Wieso geht es in der Anklageschrift nicht um Sprengstoff? Mit dem umfangreichen Werkzeug in der Wohnung könnte auch von einer Bombenwerkstatt gesprochen werden.