2024-05-15 Statement zur 2. Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zum unaufgeklärten Mord an Burak Bektaş – im Rahmen des PUA “Neukölln-Komplex”, am 26.4.2024

Zeugen

  • Helga Seyb: Opferberaterin bei ReachOut
  • Christian Schulz: Polizeibeamter, der die VICLAS-Anfragen und Teile der OFA’s (operative Fallanalysen) machte
  • Martin Knispel: Staatsanwalt, von Beginn an Stellvertreter von Dieter Horstmann, dem leitenden Staatsanwalt der Mordermittlung zu Burak Bektaş und löste diesen 2020 ab

Helga Seyb berichtete in ihrem Einleitungsstatement über 20 Jahre Erfahrung mit der Berliner Polizei als Beraterin für Opfer rechter/rassistischer Gewalt und deren Umgang mit rechter und rassistischer Gewalt: Sie beschreibt die Weigerung der Polizei, Anzeigen aufzunehmen und rechte/rassistische Gewalt ernst zu nehmen und die immer wieder deutliche Haltung, diese als verständlich anzusehen und aus dem NSU nichts lernen zu wollen. Sie schildert, wie diese Einstellung der Polizei ursächlich dazu führt, dass rechte und rassistische Gewalt nicht aufgeklärt wird und, dass die im Vergleich zu anderen Städten große Anzahl von 27.000 Polizist:innen in Berlin dafür offensichtlich nicht hilfreich ist, sondern eher kontraproduktiv. So wird diese beispielsweise im Fall des Mordes an Burak Bektaş dafür genutzt, zu behaupten, es sei nicht möglich, herauszufinden, welcher Polizist dafür verantwortlich sein könnte, dass der Berliner Kurier Ende 2019 behauptete, die üble Nachrede über Burak stamme aus Polizeikreisen. Diese üble Nachrede verursachte neben dem nicht aufgeklärten Mord an Burak zusätzlichen Schmerz bei der Familie Bektaş. Ibrahim Arslan bezeichnete die polizeilichen Ermittlungen nach dem Brandanschlag in Mölln 1992, bei dem drei seiner Familienangehörigen starben, als Anschlag nach dem Anschlag. So dürfte es auch der Familie Bektaş gehen.
Für die Familie ist es unverständlich, warum sie so viel Kraft aufwenden müssen für Aufklärung, warum „eine Mauer gegen sie aufgebaut wird“. Die Familie hat ihren Sohn verloren und muss mit der Straflosigkeit und einem nicht ermittelten Täter leben. „Das ist keine Gerechtigkeit“, sagt Melek Bektaş.
(Das Statement von Helga Seyb: link / PDF-Dokument.)

Als zweiter Zeuge wurde der „Fallanalytiker“ Christian Schulz, tätig in der „Ermittlungseinheit Operative Fallanalyse“ (AE OFA), gehört. Absurder Weise konnte dabei im öffentlichen Teil der Zeugenanhörung nicht über konkrete Details bezüglich der Operativen Fallanalyse (OFA) zum Mord an Burak Bektaş gesprochen werden, für die Schulz verantwortlich war. Der Innensenat und der Justizsenat von Berlin haben sämtliche Akten zum Mord an Burak Bektaş und Luke Holland als NFD/Nur für den Dienstgebrauch eingestuft. Die Behörde, die für die Nicht-Aufklärung des Neukölln-Komplexes verantwortlich ist, entscheidet, was öffentlich und was nichtöffentlich verhandelt wird und der parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) folgt dem. Wir fordern die Mitglieder des PUA auf, sich konsequent dafür einzusetzen, dass die Einstufung als NFD zurückgenommen und die Inhalte des Ausschusses öffentlich verhandelt werden. Genauso müssen die Protokolle der Sitzungen veröffentlicht werden.

Schulz führte ca. 1,5 Jahre nach dem Mord an Burak eine ergänzende Fallanalyse zu den Mordermittlungen durch. Er behauptet, er habe als Fallanalytiker den Anspruch, im Team und frei von Druck die objektiven Daten herauszufiltern, um letztendlich eine Alternative zu bisherigen Ermittlungsansätzen bieten zu können. „Objektivität“ stellt er als zentral für den Ansatz bei der Arbeit einer AE OFA dar. Aber die Tatsache, dass ein weißer Mann auf fünf junge Männer mit Migrationsgeschichte schießt, stellt für ihn keine solche „objektive Sachlage“ dar. Das begründet er damit, dass im Umkehrschluss – so hätten das auch alle im Auswertungsteam gesehen – es ja nicht gesichert sei, dass der Täter nicht geschossen hätte, wenn die Opfer keine Migrationsgeschichte gehabt hätten. Ob sich hier die Fallanalytiker völlig in Spekulationen verrannt haben, wurde nicht gefragt.
Für Schulz stellt das Täterverhalten den unsichersten Faktor bei der Fallanalyse dar. Es sei immer bedürfnisgesteuert. Auf ein klares Motiv komme er in diesem Fall nicht, denn es gebe kein Täterverhalten außer „kommt – schießt – geht“. Gerade mit dieser von ihm mehrmals wiederholten Phrase belegt er unbeabsichtigt die Nähe des Mordes an Burak zu den Untaten des NSU. Aber eine Verbindung zu ähnlichen Taten – wie dem NSU – zu suchen, sei nicht seine Aufgabe gewesen. Dieses erstaunliche Vorgehen versucht er damit zu erklären, dass das Umfeld eines Verbrechens, hier die aktive Naziszene in Süd-Neukölln, gestohlene Stolpersteine, Reichsbürgerdrohbriefe etc., kurz der gesellschaftliche Kontext, in dem eine Tat stattfindet, die Analyse der Tat erschwere. Müssten der Mord an Burak und der Mordversuch an seinen Freunden nicht gerade in Zusammenhang mit dem gesellschaftlichen Umfeld und politischen Klima analysiert werden? Aber Schulz führt unbeirrt weiter aus: „Kontext ist subjektiv“! Das bedeutet: Das – objektiv – naheliegenste Motiv Rassismus spielt für diese OFA keine Rolle. Im Gegenteil versucht Schulz mittels seiner Darstellung des methodischen Vorgehens einer OFA ein solches Motiv zu negieren. Auch auf die Frage nach der bundesweiten Datenbank VICLAS behauptet er, rassistische und generell politische Delikte könnten dort nicht eingegeben werden. Das „Berliner Fallverarbeitungssystem“ habe ähnliche „Schwierigkeiten“, denn sie hätten sich ja nicht auf ein Motiv einigen können. Das alles klingt verworren! Was genau haben sie da gemacht und beabsichtigt?

Während Lukas Theune, der Anwalt der Familie Bektaş, bei der letzten Sitzung des PUA am 12. April 2024 darlegte, dass die Polizei viel zu wenig in Richtung Rassismus ermittelte, behauptet Schulz, die Mordkomission hätte nur zu einem rassistischen Motiv ermittelt. Desweiteren behauptet er, der Täter habe ja nur 2 von 5 Personen schwer und Burak tödlich verletzt. Wenn der Täter Burak und seine 4 Freunde hätte töten wollen, hätte er weiter geschossen. Wie haarsträubend diese Äußerungen eines Fallanalytikers sind, dürfte sich daran zeigen, dass der Mord an Burak mit einem Colt ausgeführt wurde. Dieser Revolver enthält 6 Patronen und die hat der Täter verschossen, wie hätte er da weiter schießen können?

Erschüttert stellen wir fest, dass Schulz mit der Darstellung seiner sogenannten Fallanalyse versucht, erst das Mordmotiv Rassismus, dann die Opfer – Burak und seine Freunde – und schließlich den Mord an Burak verschwinden zu lassen. War das der Weg, auf dem die Ermittlungen eingestellt werden sollten? War das der Zweck dieser Fallanalyse?

Als dritter Zeuge trat Staatsanwalt Martin Knispel auf.
Knispel hat Horstmann, den leitenden Staatsanwalt der Mordermittlung zu Burak Bektaş, wenn es notwendig war, vertreten. Für eine kurze Zeit sei er auch „federführend“ gewesen. Generell bestätigt Knispel mit seiner Darstellung Horstmanns Aussagen aus der letzten Sitzung. So behauptet auch er, und das ist wieder gelogen, er sei nicht „Herr des Verfahrens“ gewesen. Er ist dazu aber in seiner Funktion verpflichtet. Wir gehen mal davon aus, dass es sich hier um eine Schutzbehauptung handelt.
Als es um die Falschbeschuldigungen von Burak Bektaş durch den Berliner Kurier geht, erklärt er, er habe eigenmächtig entschieden, die Berliner Polizei von dem Vorwurf, falsche Informationen an den Berliner Kurier gegeben zu haben, frei zu sprechen. Denn die Presse behaupte ja gerne mal fälschlicherweise, sie hätten etwas „aus Polizeikreisen“. Und er begründet damit seine Weigerung, die von der Familie eingeforderte Ermittlung einzuleiten. Plötzlich ist er doch „Herr des Verfahrens“ und die Opferberaterin Helga Seyb (siehe oben) wird belogen. Die Kriminalisierung von Burak, das durch die Falschbeschuldigung negierte rassistische Mordmotiv und das zusätzliche Leid für die Familie wischt er mit der lapidaren Aussage weg, dass das ja nun nicht mehr revidiert werden könne. Damit hat er zum Teil leider recht. Das mit der Verleumdung geschürte rassistische Narrativ wird durch die Veröffentlichung im Berliner Kurier verbreitet und ist in der Welt und in den Köpfen.

Wenn es um die Anliegen der Angehörigen von Burak geht, scheinen beide zuständigen Staatsanwälte, Horstmann und Knispel, Aufklärung zu verhindern und damit ihre eigentliche Arbeit zu verweigern. Hierfür muß auch diesmal die Familie allein die Konsequenzen tragen. Die Täter, der Mörder und der Verleumder bleiben straffrei.

Die Schilderungen der Opferberaterin Helga Seyb – auch im Namen der Familie Bektaş und generell den Betroffenen – stehen in krassem Widerspruch zu den Aussagen der Zeugen der Ermittlungsbehörden, die wieder damit durchkamen, ihre Version viel zu ungestört darzulegen. Es bleiben jetzt, zumindet wie bisher anberaumt, nur noch zwei PUA Sitzungen zu den Morden an Burak Bektaş und Luke Holland. Angesichts so vieler ungeklärter Vorgänge stellt sich erneut ganz grundsätzlich die Sinnfrage: Inwiefern wird der Parlamentarische Untersuchungsausschuß zum Neukölln-Komplex seinem Auftrag, das Vorgehen der Ermittlungsbehörden zu untersuchen und aufzuklären, gerecht?

Wir laden euch ein zur nächsten Sitzung am 17. Mai um 9 Uhr, vorher findet ab 8:30 eine Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstr. 5, 10117 Berlin statt.
Zeugin wird die aktuell zuständige Hauptkommissarin Emmert sein, die von Anfang an in die Mordermittlungen zum Mord an Burak Bektaş involviert gewesen ist.

P.S. NSU-Watch hat u.a. einen Bericht zu der Sitzung des parlamentarischen Untersuchung in ihrem Newsletter veröffentlicht, den könnt ihr unter diesem link lesen.