Die Verhandlung geht von 9.00- 11.30 ca statt, ein Kurztermin. Anwesend sind seitens der Nebenklage Onur Özata und ein Kollege in Vertretung für Mehmet Daimagüler. Herr und Frau Holland sind nicht angereist. Die Sitzung findet im Saal 129 statt. Es ist ein Zeuge vorgeladen und Anträge stehen an.
– Als einziger Zeuge ist der KHK (Kriminalhauptkommissar), der an dem Tag des Mordgeschehens zu dem 2. Ermittlerteam gehörte. Er schildert den Ablauf, wie er mit seiner
Kollegin vor Ort die ersten Ermittlungstätigkeiten durchführt hätte. Sie seien sehr gerührt und getroffen gewesen von der ganzen Situation. Sie seien besorgt darüber, dass weiterhin eine Gefahrensituation vorherrschte, denn der Täter wäre da ja noch nicht gefasst. Sie seien auch nicht sicher gewesen, ob nicht sie selbst zur Zielscheibe des Täters würden.
Es ging darum einzuschätzen, wie weit die Absperrungen gefasst werden sollten, in welches der Häuser der Täter verschwunden wäre. Es habe eine ernstzunehmende Gefahrensituation bestanden, weswegen sie die gezielten Hinweise aufgegriffen und schnell reagiert hätten. Zusammen mit dem 2. Ermittlerteam (die 2 Kollegen des anderen Teams haben zuvor beim Prozess schon ausgesagt als Zeugen) hätten sie die Gefahrensituation abgewägt und die Hinweise auf Rolf Z. als einzigen möglichen Täter aufgegriffen, es sei berechtigt gewesen das Bild eines einzigen möglichen Tatverdächtigen zu nutzen bei den Ermittlungen.
Sie hätten diverse Häuser und Höfe überprüft, es gäbe keinen Durchgang in Richtung der Silbersteinstraße.
Die Abserrungen wären in Richtung Silbersteinstr. ausgedehnt worden.
Die Duchrsuchungen in der Wohnung von Rolf Z. führten jedenfalls nicht zur Festnahme eines Täters, aber zu weiteren Waffenfunden, Munition und dem Liter Schwarzpulver.
– Unklar bleibt, wo Rolf Z. sich versteckt hat und hinverschwunden ist, von wem er Unterstützung fand.
– Die Verteidigung, insbesondere Sebastain Schmidt, gehen den KHK aggressiv an. Der KHK verteidigt sein und das Verhalten seiner KollegInnen und greift die Verteidiung ebenfalls an. Er und seine Kollegin hätten langjährige Erfahrung als KHK und als Team und die Situation sei besonders ernst gewesen.
– Die Vertretung von Mehmet Daimagüler geht.
– Zum Antrag der Verteidigung auf Haftverschonung:
Das Urteil des Senats wird nach einer Pause verlesen, darin heißt es die schwerwiegenden Belastungen gegen Rolf Z., die Fluchtgefahr und die Zumutbarkeit der Dauer des Verfahrens (im Zeitrahmen/kurz) würden eine Haftverschonung nicht rechtfertigen.
(Die Anklage ist darin nochmal enthalten und in der Anklage ist von dem Schießpulver nicht die Rede.)
Die Verteidigung greift die Richter an, sie hätten gegen das Beratungsgeheimnis verstoßen. Sie hätten nicht beraten über den Antrag, sondern der Richter hätte ein vorgefertigtes Papier vorgelegt und dem sei nur zugestimmt worden, außerdem hätte man alles durch die Glassicht beobachten können.
– Die Verteidigung beanstandet die Entscheidung und stellt weiter einen Antrag auf Vernehmung einer Zeugin, die regelmäßig einen anderen Mann in der Bar gesehen hätte im Cowboy-Styl und Lederjacke und dunkleren langen Haaren.
– Onur Özata stellt Antrag auf Vorladung der Zeugin W.. Über den Antrag wird beraten werden.
Stellt Fragen zum zeitlichen Ablauf der nächsten Termine.
– Die Einschätzung des Psychologischen Gutachtens sei für den 20.6. vorgesehen.
Dies würde wahrscheinlich Herr K. vortragen (eventuell auch seine Vertretung).
Der Prozess soll am 20.6. auch enden.
– Der nächste Termin ist der 8.6. Der Richter erklärt, dass er die Sicherheitsverkehrungen lockern möchte. Die Verhandlungen würden eventuell weiter im Raum 129 stattfinden. Bislang sei nichts von unserer Seite aus passiert, die Sicherheitsvorkehrungen seien zudem aufgrund der Annahme, Rechte könnten zu der Verhandlung auch kommen, vorgenommen worden, was nicht passiert sei und es auch nicht danach aussähe.
4 Tage vor der Verhandlung würde klar werden, welcher Raum vorgesehen wird.
– Am heutigen Verhandlungstag, sind wenig Prozessbeobachter da (5-6 ).
Zwischendurch kommt ein älterer Mann, um die 75-80 Jahre alt braunes, kleinkarriertes Jacket, markant, ca 1,90 m groß,.
In der Pause kommt eine Mutter ca. 45-50 Jahre alt mit ihrer Tochter ca. 17 Jahre alt. zur Prozessbeobachtung.
Die Sicherheitsbeamten sind heute zuvorkommend und es werden keine Personalien aufgenommen.