Bericht vom 13. Prozesstag (8.6.) – Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015

Bisher waren insgesamt 13 Prozesstage angesetzt. Nach dem 10. Prozesstag (25. April) gab es eine längere Pause mit zwei Kurzterminen (Überbrückungstermine 11. und 12. Prozesstermin 11. und 25. Mai).)) Am 8.6. wurde der Prozess mit dem 13. Prozesstermin fortgesetzt.

Protokoll des 13. Prozesstages 08. Juni 2016

1. Vernehmung des Zeugen KHK Michael H.

  • Leiter der Mordkommission
  • hatte Anruf bekommen, Päckchen bei B.s abzuholen
  • am Tatmorgen verständigt wegen versuchten Tötungsdelikt, auf Anfahrt erfahren, dass Opfer verstorben
  • Vor Ort Staatsanwalt von H., mündlicher richterlicher Beschluss auf Durchsuchung, Wohnungsöffnung und Sicherung durch das SEK * H. selbst war an keinen Zeugenvernehmungen beteiligt

2. Vernehmung Kriminalbeamtin Julia N., 25, Beamtin des BKA, zur Tatzeit im Länderpraktikum bei der Berliner Polizei/LKA

  • durchsuchte die Wohnung
  • Zunächst SEK-Öffnung der Wohnung, Eintritt in die Wohnung, zuerst Durchsuchung durch Sprengstoffhunde
  • findet eine 5-Zimmer-Wohnung vor, voll mit Militaria, Schusswaffen
  • im Sammlerzimmer: Dekowaffen, scharfe Waffen, Messer, DDR- und NS-Devotionalien, scharfe Munition, viel Alkohol
  • im Flur eine “Hitlerpappe” ?, die dort nicht hingehörte, Roter Koffer
  • im Zimmer der Frau K., Partnerin des Angeklagten, Waffenteile, Schwarzpulver-Flasche
  • m Schlafzimmer Waffenwerkstatt, Schusswaffenliteratur
  • im Sammlerzimmer Hitlerportrait, Hitler-Büste, Munition, Waffen-Bedienungsanleitungen
  • im Büro alles vollgestellt, Waffenkoffer
  • Zeugin hat die Wahllichtbildvorlage erstellt, ausgesucht nach Ähnlichkeit im Gesicht, andere Merkmale nicht beachtet, ihre erste selbständig erstellte Lichtbildvorlage
  • sie hatte keinen Tatverdacht gegen Veronika K., laut Hausmeister wohnte Frau K. schon lange bei ihrer Mutter
  • Frau K. kam in die Wohnung, war sichtlich schockiert, wusste angeblich nichts von Waffen und NS, Z. habe einen Sammeltick gehabt, sie habe keine Beziehung zu ihm, es sei lediglich eine Wohngemeinschaft, Z. seit lange arbeitslos, habe aber Minijobs
  • sie habe den Kontakt nach Manchester gehabt, da sie Englisch spreche
  • sie war auch bei der Familie B. (Halb-Schwester des Angeklagten), als die Tüte gesichert wurde, an der Garderobe hing der lange Mantel, die Wohnung sei sehr aufgeräumt gewesen, zwei Tüten ineinander, darin Patronengürtel, Teile einer Langwaffe, Messer in einer Scheide
  • sie war auch am Tatmorgen bei den Nachbarbefragungen dabei, Nachbarin Frau A. habe ausgesagt, dass sie den Knall um 5:58 Uhr gehört habe (wird noch vorgeladen), andere Nachbarn hätten zwischen 6 und 7 Uhr ein Türrütteln gehört

3. Vernehmung Benjamin G., 28 aus Oranienburg

  • war beim Mittelalterfest in Oranienburg, saß zusammen mit Rolf Z., war selbst angetrunken, es wurde sich über mittelalterliche Waffen unterhalten, er wollte nach Hause, Rolf Z. zum Bahnhof, war aber zu angetrunken, um den Weg zu finden, lief zwei Mal versehentlich in die Toilette statt zum Ausgang, hat ihn zum Bahnhof begleitet, Rolf Z. brubbelte vor sich hin, G. wolle ihn nur abziehen und beklauen. Als Rolf Z. sich in der Nähe des Bahnhofs wieder orientieren konnte, sagte ihm G., jetzt finde er ja den weg alleine. G. drehte sich um und hörte ein Klicken wie ein Klappmesser und dann hielt ihm Rolf Z. vermeintlich ein Messer an den Hals. Er ließ dann aber ab und ging zum Bahnhof. G. rief über Notruf die Polizei und erhielt den Auftrag, Rolf Z. bis zum
    Eintreffen der Polizei nicht aus den Augen zu lassen. Er folgte ihm bis auf den Bahnsteig. Dort rannte Rolf Z. hinter ihm her, andere Passanten warnten G. mit Rufen, er floh vor einer einfahrenden S-Bahn über die Gleise zu den Passanten. Dann Eintreffen von 5 Beamten (darunter Dienstgruppenleiter)
  • auf Nachfrage sagte G., es habe keine Schußwaffen oder ein Feuerwerk auf dem Fest gegeben
  • bei der Atemkontrolle habe er selbst rund 1,2 Promille gehabt, er habe zwei Met getrunken
  • Wegen seines brandenburger Akzents und seiner kurzen Sätze, einfachen Sprache wurde G. vom Richter von oben herab/klassistisch behandelt. Er solle doch mal Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden. G. ließ sich davon nicht einschüchtern.
  • am Sonntag sei Rolf Z. wieder auf dem Fest gewesen, er habe ihn dort gesehen

4. Vernehmung Polizeibeamter Niklas W., 23 Streifendienst in Oranienburg

  • sei wegen Nötigung zum Bahnhof alarmiert worden, zwei Betrunkene, das Klappmesser habe sich als Klappkamm entpuppt, G. sei wesentlich klarer gewesen, Rolf Z. habe gesagt, er habe das Gefühl, G. habe ihn ausrauben wollen, hat später bei der Bundespolizei Gegenanzeige erstattet, Atemalkoholkontrolle 0:31 bei Rolf Z.: 2,8 Promille, habe verschroben und betrunken gewirkt, wirr, aber sehr ruhig.

5. Vernehmung Heiko K., Sohn des Angeklagten, Lagerarbeiter, 38, Aussageverweigerung

6. Vernehmung Mario K., Sohn des Angeklagten, 41, arbeitslos, Aussageverweigerung

7. Vernehmung René K., Sohn des Angeklagten, ebenfalls 38, vermutlich eineiiger Zwilling von Heiko K., Aussageverweigerung

8. Vernehmung Kriminalkommisar Michael M., 51

  • Teil der Mordkommission, ständiges cooles Gerede, redet nur in Sprüchen, steht über allem
  • hatte sich am Prozesstag alle Akten und Protokolle nochmals durchgelesen
  • vernahm nachts zwischen 01:00 und 02:00 nach der Festnahme Rolf Z.. Z. war nicht über das Anwaltsrecht belehrt worden, hiervon habe er nichts gewusst, Rolf Z. habe nichts gesagt
  • morgens dann zweiter Vernehmnungsversuch
  • er habe auch Luke Hollands Wohnung durchsucht
  • er habe Frau T. vernommen (Zeugin, die Rolf Z. nach der Tat auf der Straße konfrontiert hatte), bestätigt deren Aussagen im Prozess, sie habe den Mann draußen für einen möglichen Bruder des Mannes drinnen gehalten, der draußen sei aber größer gewesen, sie sei nüchtern, solide und freundlich gewesen
  • er habe ein Einzelbild von Z. vorgelegt, er wisse, das sei nicht so ideal, aber es gehe da ja einiges drunter und drüber (haha)
  • Rolf Z. habe bei den Vernehmungen keine Ausfallerscheinungen gehabt
  • er habe nachgeforscht, wo Rolf Z. am Morgen nach der Tat gewesen sei, er sei in Oranienburg beim Fest gewesen, Hinfahrtkarte um 8:15 und
    Rückfahrt um ca. 18:30, zudem habe er Eintrittskarten gehabt
  • er habe keine Anzeige gegen Frau K. (Partnerin des Angeklagten) aufgenommen obwohl Offizialdelikt, dies habe er erst später nach
    Schreiben der Verteidiger an Oberstaatsanwalt von H. gemacht.
  • Polizeizeuge M. selbst ist Sportschütze
  • bei Rolf Z. habe es zwar eine Spurensicherung gegeben, jedoch keine ED-Behandlung