Bericht vom 17. Prozesstag gegen den mutmaßlichen Mörder Rolf Z., Berlin, Amtsgericht -Tiergarten, 27.6.2016

Die Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş hat zur Beobachtung des Prozesses gegen Rolf Z., den mutmaßlichen Mörder von Luke Holland, aufgerufen: Link

Der nächste Prozesstermin ist für Freitag, der 1. Juli um 9 Uhr angesetzt. Weitere Termine sind Montag der 4. und Montag der 11. Juli.
Die letzten Terminen fanden in einem anderen Saal, ebenfalls Hochsicherheit, Nr. 129 a oder b oder 218 statt, jeweils über einen extra Eingang links neben dem “normalen” Wilsnacker Str. Eingang.
Prozess gegen Rolf Z. bei Richter Miczajka, Bitte am Eingang erfragen oder Aushang beachten.

Bericht vom 17. Prozesstag gegen den mutmaßlichen Mörder Rolf Z., Berlin, AMTSGERICHT-Tiergarten, 27.6.2016

Prozessbeteiligte/Anwesende:
Richter, Staatsanwälte, Herr Kasten (Sachverständiger) wie gehabt. Rolf Z. und seine 2 Verteidiger.
Als Nebenkläger_in die Eltern von Luke Holland. Nebenklägeranwälte

Ein Freund und Arbeitskollege von Luke Holland ist anwesend mit seiner Frau und dem Baby. Das Britische Konsulat ist zugegen.

Zeuge: Herr Philipp C., Ballistik.
Überraschender Zeuge für heute, Herr C., Ballistik, ist auf Antrag der Verteidigung vorgeladen, Anhörung findet statt. Dieser wird auf eine Beurteilung bezüglich der Blutspuren an dem Beweisstück Ledermantel hin befragt. Er wird als Experte, der in einem internationalen Team forsche, hinzugezogen, um darzulegen, wie nach ballistischen Untersuchungen wissenschaftlich/kriminaltechnisch usw. An der „Außenseite des Ledermantel“ soll es angeblich keine Blutspuren geben, keine DNA von Luke Holland.
Nach dem Obduktionsbericht, Zeugenaussagen, der Spurensicherung am Tatort und Sichtung des Fotomaterials und der Schussrichtung, abhängig von Waffe, Munition, der tödlichen Einschussstelle bei Luke Holland, dem Abstand des Täters zu Luke Holland und des sogenannten „backspatters“ (Blutspritzer/Rückspritzer) müsse es Blutspuren demnach auch DNA von Luke Holland am z.B. dem Mantel geben.
Es gäbe momentan keine aufschlussreiche Erklärung hierfür von der Spurensicherung vom Tatort.
Es sei unverständlich das keine DNA vorgefunden wurde am Mantel. Der Mantel sei vorne und hinten abgerieben worden. Laut den Schilderungen des Zeugen C. sei es unklar, ob Luke Holland frontal oder mehr von links angeschossen wurde.
Das Gericht berät und erklärt, dass sie dem nachgehen will. Das Gericht erwägt hierfür die Spurensicherung am Tatort nochmal zu prüfen. Der Zeuge L., der an dem Tag die Spurensicherung durchführte, soll nochmal vorgeladen werden deswegen. Und es soll geprüft werden, ob eine Gerichtsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden kann, in der die Modellsituation eindeutigere Ergebnisse liefert. Der Zeuge C. sprach von einem Modellversuch in dem ein Beutel mit Blut die Situation nachgestellt habe, es gäbe aber präzisere Modellversuche, so die Entscheidung der Kammer. Weitere Schritte, weitere Schlüsse, weiteres
Vorgehen wird sich daraus ergeben müssen so Richter.
Die Verteidigung hält weiterhin die These aufrecht, Rolf Z. könne nicht der Täter sein.

Selbstleseverfahren – Gefundener Ordner unter dem Mantel- in der Asservatenkammer des Gerichts : Der Ordner mit Dokumenten über ausgedrucktes Waffengesetz ist von allen gesichtet. Die Rede ist von Ausdrucken über das Waffengesetz. Es scheint “ein Mantel des Schweigens“ darüber zu liegen, um was es sich noch handelt, so kommt es rüber.
Die Verteidigung gibt zu bedenken, dass die Ausdrucke in dem Zimmer der Partnerin des Angeklagten, Frau K. vorgefunden worden wären und nicht Rolf Z. zugerechnet werden könnten.