Es folgt ein (subjektiver) Prozessbericht der Antirassistischen Initiative vom 4. Prozesstag (23.3.2016):
Am 23. März 2016 fand der 4. Prozesstag, zur Ermordung Luke Hollands am 20. September 2015 statt.
Die Mutter von Burak Bektaş und sein jüngerer Bruder waren heute unter den Prozessbeobachter_innen. Zwei Angehörige eines möglicherweise von einem Rassisten ermordeten jungen Mannes besuchen einen Prozess besuchen, um den Eltern eines anderen Mordopfers bei zu stehen und müssen die Sicherheitskontrollen eines “Terrorprozesses” über sich ergehen lassen. Seit dem Auffliegen des NSU scheint sich in der BRD nichts geändert zu haben. Sie werden wie Unterstützer_innen einer terroristischen Vereinigung behandelt, nur weil sie die Aufklärung des Mordes an Burak wollen, ihres Sohnes und Bruders, ihr gutes Recht – mehr nicht.
Bis zur Mittagspause wurden drei Besucher_innen des Clubs Del Rex befragt. Sie berichteten, dass ein älterer weißhaariger Mann angetrunken am Tresen saß. Ein Zeuge berichtete, dass er vom Barbetreiber wusste, dass der weißhaarige Mann schon mehrmals auffällig war und ihm ein Hausverbot drohte. Eine andere Zeugin berichtete, dass sie von einem weißhaarigen Mann nach ihrem Namen gefragt wurde, als sie ein Getränk bestellte, den Rest den er sagte, konnte sie nicht verstehen, da er lallte. Sie alle sahen 10 bis 15 Minuten vor dem Schuss einen Mann ihres Alters (etwa 30), der vor der Kneipentür stand und dem Anschein nach mit dem Handy über Skype telefonierte. Einer dieser Zeug_innen ging nach dem Schuss mit dem Barbetreiber an die Tür, um zu schauen was passiert war, sie sahen allerdings nichts. Alle waren sich einig, dass sie den älteren weißhaarigen Mann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Bar gesehen hatten.
Etwa 10 Minuten später verließ ein Pärchen, so berichteten die Zeug_innen die Kneipe. Die Frau kam kurz danach zurück und sagte, draußen seien sie auf einen weißhaarigen Mann mit einem Gewehr in einem Westernoutfit gestoßen und ein angeschossener/toter Mann liege auf dem Boden.
Diese Frau, die 39 jährig und schwarz ist, war am 3. Prozesstag als Zeugin gehört worden. Sie berichtete in ihrer Zeugenaussage in fließendem Deutsch, das sie mutig den weißhaarigen Mann mit Gewehr vor der Kneipe fragte, “wieso er keinen Krankenwagen rufe”, “was er mit dem Gewehr wolle”, und als er an ihr vorbei ging auf die Kneipentür zu, lauter “was er in der Bar wolle”. Daraufhin habe sich dieser zu ihr umgedreht und gesagt “Lass mich in Ruhe”, sie mit der Waffe (und dem Tod) bedroht und sei verschwunden. Wahrscheinlich hat sie verhindert, dass der Mörder von Luke Holland, noch einen weiteren Menschen
umbrachte. Wobei sie sich selbst in Lebensgefahr brachte. Sie ging dem Mörder nicht nach, sondern ins Del Rex und informierte die anderen Menschen in der Bar.
Die Zeug_innen beim 4. Prozesstag bezeichneten diese mutige Frau in ihrer Aussage auf Spanisch, als “Chica” zu Deutsch umgangssprachlich für Typ / Person. Die Übersetzerin übersetzte etwas hilflos “Chico” als Junge, wobei ihr auffiel, dass ihre Übersetzung nicht stimmig klang, weshalb sie nach anderen deutschen Worten suchte. “Chica” übersetzte sie als Mädchen. Dies führte dazu, dass der Richter von einer 39-jährigen schwarzen Frau, die den Mörder von Luke Holland wahrscheinlich von einem weiteren Mord abhielt, den weiteren Prozesstag durchgehend als “Mädchen” oder “schwarzem Mädchen” nannte. Der Staatsanwalt übernahm diese koloniale Sprachweise (nicht-weiße Menschen sind nicht als Erwachsene zu behandeln) bereitwillig.
Nach der Mittagspause waren Frau und Herr B. geladen. Herr B. ist der Sohn der Halbschwester des Angeklagten Rolf Z.. Beide wollten vom Zeugnisverweigerungsrecht als Angehörige Gebrauch machen. Herrn B. wurde dies vom Gericht problemlos zugestanden. Frau B. als Verwandte 3. Grades wurde das Zeugnisverweigerungsrecht nicht zugestanden.
Frau B. sagte als Zeugin, dass sie zu Rolf Z. keinen Kontakt habe und ihn nur auf seltenen Familienfeiern sehe, aber wisse, dass er bei solchen Gelegenheiten 1 Flasche Whiskey am Abend trinke, allerdings eher schweigsam werde. Aber sie habe gehört das er z.B. in Kneipen (sie sprach von einem Swingerclub) Streit suche. Sie habe Rolf Z. seit 2 Jahren, seitdem der Mann ihrer Schwiegermutter gestorben ist, hin und wieder bei ihrer Schwiegermutter gesehen und kurz gesprochen. Am 20. September 2015 (also dem Tag des Mordes an Luke Holland) waren sie bei ihrer Schwiegermutter (der Halbschwester von Rolf Z.) um die Balkonblumenkästen zu bepflanzen. Zwei Tage später, am darauf folgenden Dienstag waren Frau und Herr B. wieder bei der Halbschwester von Rolf Z. Dienstags brächten sie immer Einkäufe vorbei, da die Halbschwester mehr als 20 Jahre älter als Rolf Z. (63jährig) sei und “nicht mehr so beweglich”. Am Ende des Besuchs habe die Halbschwester von Rolf Z. gesagt, dass er etwas bei ihr “gebunkert” habe. Da sie zuvor schon über die Presseberichte gesprochen hatten und Rolf Z. als Täter für möglich gehalten hatten, waren sie alarmiert. Sie ließen sich die Tüte, die sich im Schrank im Schlafzimmer befand, zeigen. Als sie die Tüte öffneten sahen sie einen Gewehrlauf, die Zeugin will sofort gesagt haben, “nichts anfassen”. Auf ihre Initiative hin riefen sie die Polizei und übergaben dieser die Tüte mit auseinander gebautem Gewehr/Schrotflinte und Patronengurt. In der Wohnung der über 80-jährigen Halbschwester befand sich ebenfalls der schwarze Ledermantel, an dessen Innenseiten und Ärmelenden Schmauchspuren festgestellt werden konnten. Rolf Z. hatte diesen Mantel an der Garderobe in der Wohnung seiner Halbschwester hängen gelassen. Innerhalb der Familie gab es, so sagte die Zeugin, auch nachträglich keine Diskussionen, ob es vielleicht falsch war die Polizei zu rufen.
Die Schwiegermutter der Zeugin und Halbschwester von Rolf Z. machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und musste vor Gericht nicht als Zeugin erscheinen. Direkt nach der Übergabe der Tatwaffe am 22. September 2015 war diese Halbschwester von Rolf Z. aber von der Polizei vernommen worden, in Anwesenheit der Zeugin Frau B.. Das Gericht wollte nun die Zeugin zur Vernehmung ihrer Schwiegermutter am 22. September 2015 befragen. Hiergegen erhob die Verteidigung Einspruch.
Nach einer 15-minütigen Pause in der alle Prozessbeobachter_innen, auch Buraks Mutter, in das ungeheizte, zügige Treppenhaus gescheucht wurden, in dem sich weder Sitzgelegenheiten noch ein WC befindet, gab das Gericht dem Einspruch der Verteidigung statt. Wahrscheinlich war es dem Gericht ganz recht, auf diese Art weniger über Rolfs Z.’s Äußerungen bei den Treffen mit seiner Halbschwester und damit möglicherweise über seine Tatmotivation an die Öffentlichkeit kommen zu lassen.
Es konnte von der Zeugin noch in Erfahrung gebracht werden, dass sie nicht für Äußerungen gegen Ausländer „zu haben sei“ und somit Rolf Z. ihr gegenüber solche Äußerungen nicht fallen ließ. Und das Rolf Z. bereits am Dienstag vor der Ermordung von Luke Holland von seinem kommenden Ausflug nach Oranienburg zu einem „Ritterfest“ berichtet hatte und “dass sie sich dort alle treffen” würden.
Nach der Zeugenbefragung der Frau B. teilte sie den Eltern von Luke Holland ihr Beileid mit und drückte ihnen erschüttert die Hand.
Zum Abschluss des Prozesstages nach einer weiteren kurzen Prozessunterbrechung (siehe oben) gab das Gericht den Prozessbeteiligten Akten im “Selbstleseverfahren” bis zum 4. April mit. Durch dieses Verfahren sollen Akten, die neu dazu kommen, wie in diesem Fall das Durchsuchungsprotokoll der Wohnung von Rolf Z., seine Zustimmung zur DNA-Proben-Entnahme und vieles mehr, in den Prozess eingeführt werden ohne das sie extra Verlesen oder von einem Sachverständigen vorgestellt werden. Für den mutmaßlichen Mörder gab es ein Exemplar, für die Eltern von Luke Holland ebenfalls – über hundert Seiten auf Deutsch ohne Übersetzung. Dazu vom Richter den Spruch “sie könnten sich mal mit einem Dolmetscher zu einer Lesestunde verabreden”, ein Dolmetscher würde ihnen dafür gestellt. Die Eltern von Luke Holland leben in Manchester und werden bestimmt vom 23. März bis 4. April 2016 nicht in Berlin sein, um sich in einer “Lesestunde” über hundert Seiten Aktenmaterial übersetzen zu lassen. Das Pseudoangebot des Gerichts diente also eher dazu, den Nebenkläger_innen wiederholt klar zu machen, das sie vom Gericht keinerlei Empathie zu erwarten haben.
Bereits am Montag dem 3. Prozesstag als die Tatwaffe, eine abgesägte Schrotflinte/gewehr von einem Sachverständigen gezeigt wurde, nahmen diese alle Prozessbeteiligten – bis auf die Nebenklage und Nebenklagevertreter – mehr oder weniger lachend in die Hand. Fuchtelten etwas in der Gegend herum und drückten einige Male ab. Scheinbar war dies ein großes Gaudi, der Richter hielt die abgesägte Schrottflinte dann nochmals in die Höhe wie eine Trophäe und fragte ob noch einer sie anfassen möchte. Aber zu diesem Zeitpunkt hatte die Mutter von Luke Holland schon längst fluchtartig den Raum verlassen.