Es folgt ein (subjektiver) Prozessbericht der Antirassistischen Initiative vom 5. Prozesstag (4.4.2016):
Weiterer Prozessbericht der Prozessbeobachtungsgruppe Rassismus und Justiz: Prozess gegen Rolf Z. – 5. Verhandlungstag
Heute ist der 5. Verhandlungstag. Prozessbeobachtung ab der Mittags-Pause:
Es wird bekannt, dass Rolf Z. zu keinem Zeitpunkt einen Waffenschein besaß. Alle drei bisher im Prozess thematisierten Waffen, die in der Öffentlichkeit teilweise als „Schauwaffen“ bezeichnet wurden, waren, so der Sachverständige des Gerichts, Heimann, „manipuliert, umgebaut“. Es wurden „professionelle Schweißungen und Bohrungen festgestellt“ (s. 3. Prozesstag). Rolf Z. verstieß mit jeder einzelnen dieser Waffen gegen das Waffengesetz. Die doppelläufige Schrotflinte –Tatwaffe- von 1924 war im Lauf unbrauchbar, aber im Verschluss funktionstüchtig, wurde abgesägt auf seit dem Amoklauf von Winnenden unzulässige 81 cm, was auf „besseres Verstecken von Schrotflinten und größere Schussweite deutet“, sowie ein Revolver (lediglich der Lauf zugeschweißt, als Schreckschusswaffe zu benutzen. Es wurden bei der Wohnungsdurchsuchung u.a. 22 Patronen sichergestellt, eine Patrone allein enthält 232 Schrottkugeln, was auf die Kaltblütigkeit, Berechenbarkeit und Grausamkeit des Mordes an Luke Holland verweist.
Vor der Mittagspause waren geladen die Polizistin, die der Zeugin J. nur ein Bild zur Identifizierung von Rolf Z. gezeigt hatte. Und Harry, ein Kumpel von Rolf Z.
Auch die (Ex-)Partnerin von Rolf Z. ist heute als Zeugin vorgeladen.
Bislang waren rechte/rassistische Tatmotive im Prozessverlauf kaum Thema.
….
Der Bar-Besitzer Ryan H. sagt aus:
Ryan H. erzählt von dem Abend des Mordes. Es sei ein ganz normaler Abend gewesen. Rolf Z. kam gegen Mitternacht in die Bar. Das Mal davor (eine Woche zuvor) war es zum Streit gekommen mit Rolf Z., als Ryan H. und ein Freund und Gast in der Bar, J.Z., über „Alkoholiker“ sprachen, woraufhin Ryan H. den Rolf Z. rausgeworfen hatte. Am Abend des Mordes habe er gleich Rolf Z. auf sein vorheriges Verhalten angesprochen, als dieser die Bar betrat, und gesagt, dass so ein Verhalten nicht erwünscht sei in seiner/dieser Bar. Rolf Z. habe sich entschuldigt. Für ihn sei es dann ok gewesen. Er habe sich vergewissert, ob es auch für den Gast J.Z. ok war.
Rolf Z. war dann ruhig und saß an der Bar.
Von Rolf Z. sei negative Energie ausgegangen, er habe seine Blicke im Rücken gespürt. Luke Holland war früher nie in der Bar gewesen, er sei ihm auch an diesem Abend nicht weiter aufgefallen. Luke sei mit zwei anderen Personen zu Dritt gekommen. Luke sei gekommen, als Z. schon weggegangen war.
Er habe Rolf Z. als gepflegt in Erinnerung. Er war ein Trinker, aber gepflegt und klar.
Vom Richter und der Verteidigung werden Fragen gestellt, die Absprachen unter den jeweiligen Belastungszeugen auszuschließen beabsichtigen.
Es sei allgemein bekannt gewesen, dass der frühere Besitzer zu den „Bandidos“ gehört habe.
Von der Verteidigung wird Ryan H. gefragt, warum er Interviews gegeben habe. Und warum er nur mit dem Neuen Deutschland ein Interview gemacht habe. R. antwortet, dass er genug davon gehabt habe, wie die Presse bis dahin über das Ereignis berichtet hatte. Er habe sicher gehen wollen, dass die Wahrheit berichtet wird von so einem ernsten Ereignis. Philipp Meinhold sei auf ihn zugekommen. Von ihm hatte er den Eindruck, dass er an der Wahrheit interessiert war.
Seit der Tat habe er Angstzustände gehabt und konnte an manchen Tagen die Kneipe nicht öffnen. Inzwischen hat er die Bar „Del Rex“ zugemacht. Er habe Angst, da der frühere Betreiber der Kneipe, der unmittelbar in der Nachbarschaft lebe, früher manchmal mit seinem Motorrad um die Kneipe Runden gedreht habe. Das wäre schon komisch gewesen (einschüchternd). An dem Tag, als er die Kneipe entgültig dicht gemacht habe, sei morgens um ca. 6.00 die Polizei bei ihm zu Hause gewesen, da es eine Beschwerde gegeben habe wegen Ruhestörung. Er findet dies sehr merkwürdig.
Verteidigung:
Die Verteidigung zieht ihren Antrag gegen die schwarze Belastungszeugin mit der Forderung nach einem wissenschaftlichen Gutachten (cross-race-effekt…) zurück. Auch stellt sie sich heute nicht vor Zeugen, die Rolf Z. identifizieren sollen.
Zeuge J.Z. in Begleitung eines Rechtsbeistands:
Der mutmaßliche Täter habe sich bei ihm entschuldigt nachdem Ryan H. mit ihm sprach. Rolf Z. habe gesagt, er könne sich an nichts vom Besuch aus der Vorwoche erinnern. Rolf Z. habe zu ihm gesagt, „wenn es ein Problem gegeben hätte, hätte ich dich erschossen.“
Rolf Z. hätte ihm Angst gemacht, er habe ihm auf die Schulter geklopft und er habe seine schwere Hand gespürt auf seinem Rücken. (Am besagten Abend in der Vorwoche, dem 12.9.2015, sei Rolf Z. betrunken gewesen und habe scheinbar schlafend am Tresen gesessen. Unvermittelt sei Rolf Z. aufgesprungen, habe wie lallend „du bist ein Arschloch“ geschrien. Er habe J. die Faust ins Gesicht gehalten, dass sei koordiniert gewesen, gezielt. Der Betreiber der Bar, Ryan H., habe Rolf Z. dann rausgeführt.)
Beim zweiten Mal (in der Tatnacht, am 19.9.2015) sei Rolf Z. reingekommen. Er habe sich sehr gewundert, dass er kein Hausverbot hatte. Er selbst sei dann auch nicht lange geblieben. Rolf Z. sei zu ihm gekommen und er habe mit ihm gesprochen. Beim Gehen habe sich J.Z. gedacht, ich will ihn in guter Stimmung zurücklassen. J.Z. habe gespürt in was für einer Gefahr er die Woche vorher gewesen war.
Von dem Mord habe er zwei Tage später über Facebook erfahren. Es gebe einen weiteren Besucher der Bar, der in Wortwahl, in seiner Haarlänge -aber schwarzes Haar- und im Stil (Biker-Stil) Rolf Z. glich.
Zeugin Frau K.
Frau K. wird begleitet von ihrer Mutter, sie hat einen Rollator kann aber auch laufen.
Sie kommt mit dem Anwalt Weber (Opferbeauftragter des Landes Berlin) als Zeuginnen-Beistand. Frau K. hat mit Rolf Z. drei gemeinsame Söhne, alle um die 40 Jahre alt. Sie waren nicht verheiratet, so dass ihre Söhne ihren Nachnamen tragen. Er habe auf dem Bau gearbeitet. Der Alkohol wurde immer mehr. Vor 10-12 Jahren habe sie sich von ihm getrennt. Aber die Kinder wollten, dass sie zusammen als Wohngemeinschaft wohnen bleiben. Das tat sie auch. Sie habe in der 5-Zimmer-Wohnung ein eigenes Zimmer für sich, das Zimmer habe sie immer abgeschlossen. Sein „Herrenzimmer“ habe sie nicht betreten, geputzt lange nicht mehr. Mit dem ganzen habe sie nichts zu tun haben wollen. Die Hitlerbüste habe sie umgedreht beim Putzen. Sie hätten mit dem Vermieter einen guten Kontakt.
Er habe Arbeitskollegen mitgebracht, egal welcher Nationalität sie gewesen seien, Albaner, Polen, Russen. Ausländerfeindlich sei er nicht gewesen. Sein Grundwissen sei sehr gut, gutes Allgemeinwissen, er sei belesen. Er sei ein Sammler (Briefmarken, usw.) und er habe die Sammlung von seinem Vater übernommen. Ca. 1999 habe die Firma, in der Rolf Z. gearbeitet habe, Insolvenz angemeldet. Dann sei er beim Arbeitsamt gewesen und die Ausländer hätten seinen Job bekommen. Er habe immer gearbeitet, als Fernfahrer und auch 1-€-Jobs getätigt. Er sei ein guter Vater. Rolf Z. habe in den letzten Jahren morgens schon Tee oder Kaffee mit Alkohol getrunken. Wenn er abends nach Hause kam, war er schon ordentlich betrunken, aber nicht jeden Tag. Wenn er getrunken hatte, habe er gedacht, dass sie noch zusammen seien. Sie habe ihn dann abgewehrt. Er sei ein Quartalstrinker, so nenne man das. Er habe nie die Hand gegen sie erhoben, auch nicht gegen die Söhne. Alkohol sei der Grund für die Trennung gewesen und auch habe er sich zu anderen Damen hingezogen gefühlt. Bei seiner Festnahme sei sie schon seit 14 Tagen bei ihrer Mutter gewesen. Rolf Z. habe zwei ältere Schwestern und drei Brüder.
Allerdings habe er sie beschimpft, dass sie sich mit Ausländern rum treibe, mit Kanaken, wenn er betrunken war. Er habe sie mal mit dem Mann ihrer Nichte gesehen, ein Iraner und habe wohl gedacht, dass das ihr Neuer sei. Sein Verhältnis zu Ausländern: Es seien ihm wohl zu viele gewesen. Bei der Polizei hatte Frau K. ausgesagt, dass „die Araber und Türken Z. nicht so gefallen hätten. (Zitat von Richter aus der Akte).
Zwischendurch wird Frau K. von ihrem Anwalt beraten, der ihr -so scheint´s- rät, dass sie nicht alles abstreiten könne. Es werden Frau K. Bilder gezeigt, die ihr auch vom LKA gezeigt worden waren. Sie kann sich nicht erinnern in der Wohnung diese Waffen, die auf den Fotos der Polizei zu sehen waren, wie sie auf Tischen herumlagen, Nazi-Plakate /Bilder, usw. in der Wohnung gesehen zu haben: „Nee, hab ich nicht gesehen.“, und „Nee, kenn ich nicht.“ Ihr Zimmer habe sie immer abgeschlossen und den Schlüssel in der Schublade verstaut, damit ihr Sohn mit ihrem Enkel in ihr Zimmer konnte. Ihre Söhne hätten ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater. Sie würden dort auch ein- und ausgehen. Sie habe verhindern wollen, dass andere ins Zimmer konnten, deswegen habe sie ihr Zimmer immer abgeschlossen.
Frau K. wird gefragt, was mit der Flasche Schwarzpulver in ihrem Zimmer sei, ob sie davon wusste. Nein, davon wisse sie nicht, sie selbst habe nie Waffen oder Munition besessen.
Frau Holland fragt Frau K., sie hätte 3 Söhne, wie sei das Verhältnis ihrer Söhne mit ihrem Vater. Frau K. antwortet, ihre Söhne hätten ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater. Momentan hätten 2 der Söhne Kontakt zu ihm. Der dritte Sohn hätte zur Zeit eher kein Kontakt.