Bericht vom 9. Prozesstag – 18.4.2016 – Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015

Protokoll Prozess gegen Rolf Z. – 9. Prozesstag am 18. April 2016

Der Zeuge Uwe B., 47, Kriminalbeamter:
Wohnung wurde durch SEK gestürmt, anschließend von Sprengstoffhunden durchsucht (die nichts fanden, aber auf Nachfrage nach Gründen: wohl anders als bei anderen Einsätzen in der gesamten Wohnung sehr unruhig waren – weitere Verstecke, überall Spuren ?)
Dann durchsucht UB zuerst das Bad (ohne Fund), dann das Schlafzimmer von Rolf Z. (dort findet er ein Waffenreinigungsset), dann das Zimmer der Partnerin des Angeklagten, Frau K. (dort findet er unter einer Decke auf dem Bett Patronen (Pufferpatronen für Schrotflinte), Munition, scharfe Patronen, unter dem Bett eine Kiste mit waffenrelevanten Teilen, in einer Ecke hinter Gehstützen und Kinderspielzeug eine Flasche mit Schwarzpulver (Abgleich mit anderen Sprengstofffunden/Anschlägen ?) und ein weiteres Waffenreinigungsset.
UB durchsucht nicht das „Sammlerzimmer“, betritt es allerdings und sieht dort diverse Waffen, Werkzeuge, ein Hakenkreuz aus Patronen, eine Hitlerbüste und ein bis zwei Hitlerbilder sowie einen „bunten Strauß“ an Helmen, Ausrüstung, Militaria. Außerdem Altmetall, Polizeimützen, auch aus der DDR, Orden, Abzeichen und Unmengen an Alkohol (woher das Geld ? Bei Hardcore-Alkoholiker wäre das wohl eher leer).

Befragt nach Gespräch mit Veronika K. (Partnerin des Angeklagten):
hatte eine Beziehung, war verlobt, hatte gemeinsam 3 Kinder, Verlobung gelöst wegen der Alkoholprobleme, zur Mutter gezogen 2 Wochen vor der Tat, Berichtet vom beruflichen Weg Rolf Z. und dass er die letzte Arbeit verloren habe, macht aber keine genaueren Angaben, war über die Munition in ihrem Zimmer fassungslos, wusste von der Hitlersachen angeblich nichts, habe angeblich dort, wo das Schwarzpulver stand noch vor kurzem Staub gewischt (hatte sie wirklich dort nicht mehr gewohnt ? musste sie nicht die Hitlersachen kennen?, war Rolf Z. wirklich Hardcore-Alkoholiker – war sehr gepflegt, Wohnung sehr sauber…?)
Sie sagte zu Rolf Z., er habe morgens schon Tee/Kaffee mit Alkohol getrunken, größere Mengen, sei immer stark angetrunken, seit rund 10 Jahren, es werde immer schlimmer, ein Pegel müsse erreicht werden, mit Alkohol werde er aufbrausend und erinnere sich am nächsten Morgen nicht mehr (häusliche Gewalt ?)
Politisch nennen er Ausländer mal Kanacken, sei nicht gut auf Ausländer zu sprechen, er sei ihr gegenüber nie gewalttätig geworden, habe sie nicht geschlagen, habe aber mal versucht, ihr gegen ihren Willen ins Zimmer zu folgen. Kanacke sei ihr eigener Sprachgebrauch nicht gewesen, seine Einstellung sei negativ gewesen gegen Ausländer, vor allem gegen Araber und Türken. Auf die Frage nach dem Grund sagte sie, na Sie kennen ja den Hitlerkram (Widerspruch, sie habe nichts davon gewusst) und er habe den Hitler schon gut gefunden.
Alles, auch das Sammlerzimmer sei sehr aufgeräumt und sauber gewesen.
Zum Fund des Gewehrs bei Rolf Z.s Halbschwester Ilse B. (?), sagte der Polizeizeuge, Bernd B. (deren Sohn) habe sich bei der Polizei gemeldet wegen des Fundes, er selbst sei mit KollegInnen zur Wohnung gefahren und habe dort von Bernd B. eine Plastiktüte überreicht bekommen, mit auseinandergebautem Schrotgewehr, Patronengurt mit 20 Patronen und 2 separaten Patronen, einem Messer in einer Scheide und einem schwarzen Mantel (ich dachte, der hing an der Garderobe). Die Tüte habe im Flur gestanden, Bernd B habe die Sachen bereitwillig überreicht, anwesend waren Bernd B und Ehefrau und Ilse B. und sowie 3 Polizeibeamte.

Nachfragen:
Verteidigung – ob es Ermittlungen im Tatortumfeld gegeben habe, zum Beispiel im Bierbaum I, einer Kneipe in der Thomasstraße: Dort habe die Wirtin von einem Cowboy berichtet, der bei ihr Stammgast gewesen sei.
Ihr wurde von Kollegen ein Einzelbild von Rolf Z, 13 Jahre alt, vorgelegt. Der Cowboy sei Einzelgänger, trinke alleine Whiskey, über dessen Qualität er sich dann beschwere, spiele alleine Billard und rauche selbstgedrehte Zigaretten.
Verteidigung: Frau K. sagte Rolf Z habe 1998 aufgehört.
Verteidigung: Wurde Frau K. jemals als Beschuldigte vernommen: Antwort: Nie.
Warum sei niemals in den Sinn gekommen, sie als Beschuldigte zu vernehmen, wo doch Sprengstoff in ihrem Zimmer gefunden worden sei.
Antwort: Man habe alle Sachen immer Rolf Z. zugeordnet. Auf die Frage, warum, konnte der Zeuge keine Antwort geben, außer: Weil wir es so gemacht haben. Die Lage des Materials habe auf eine dringliche Handlung schließen lassen (damit war für den Zeugen der Sachverhalt wohl klar:
Rolf Z. kommt in die Wohnung und legt die Sachen ins Zimmer von Frau K. – Beweise dafür hatte er nicht).
Er kam nie auf die Idee, Frau K. als Beschuldigte zu sehen, obwohl sie Wohnungsmieterin war und nicht vor Ort. Alle tatrelevanten Sachen seien im Zimmer von Frau K. gewesen.

Zweite Zeugin war die Streifenpolizistin Frau Katrin N., 31.
Sie war mit zwei Kollegen die erste Beamtin vor Ort, sie gab die ersten Rückmeldungen und unterhielt sich mit der Zeugin vor Ort. Der Täter sei im Cowboystil gekleidet gewesen, mit einem langen Mantel und langen grauen Haaren, an einen Bart erinnert sie sich aus der Schilderung der Zeugin nicht.
Luke Holland habe am Boden gelegen, es gab Unklarheiten, wie er gelegen habe. Neben ihm habe eine Uhr mit Ziffern gelegen und eine Bierflasche.
Nach Eintreffen des Rettungsdienstes und der Versorgung habe die Uhr weiter weg gelegen, die Flasche sei gar nicht mehr da gewesen. Die Beamtin informierte hierüber den eingetroffenen Kriminaldienst. Ihr seien von einem Kollegen der Schlüssel und ein Mobiltelefon aus der vorderen Hosentasche und der Geldbeutel aus der hinteren Hosentasche übergeben worden.
Der Zeugin sei vor Ort von einem Kollegen ein 13 Jahre altes Lichtbild von Rolf Z. vorgelegt worden (Dilletantismus ?), es habe keine Auswahl aus mehreren Fotos gegeben, obwohl sie persönlich das richtig gefunden habe, sie habe das aber nicht geäußert.

Anschließend gab es eine Erklärung der Verteidigung zu allen verwendeten Lichtbildvorlagen im Prozess. Es habe oft nur Einzelbildvorlagen gegeben, dann eine Auswahlvorlage, wobei aber das Bild von Rolf Z. mal sehr alt gewesen sei, mal als einziges einen grünen Hintergrund gehabt habe, die anderen Auswahlfotos seien ohne lange Haare oder mit einer Narbe im Gesicht gewesen.

Am Rande:
Beim Betreten des Zuschauerbereiches wurde eine Beobachterin von dort anwesenden Reichsbürgern (die zu einem anderen Prozess wollten) im Gebäude umgestossen, wobei sie sich schwere Verletzungen zuzog.