Am 18.01.2024 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von FDP, Grünen und SPD das “Rückführungsverbesserungsgesetz”. CDU und AfD gingen die Maßnahmen gegen Asylsuchende nicht weit genug. Was die AfD damit meint, wissen wir Dank Correctiv recht konkret, die Vertreibung von 25 Millionen Menschen aus Deutschland. Was die CDU meint nicht, aber beim Potsdamer Nazi-Treffen waren ja nur 2 Vertreter:innen der Werteunion dabei.
Netzpolitik.org zum Rückführungsverbesserungsgesetz:
“Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, die Rechtsexpert:innen als „Wasser auf die Mühlen von Rechtsextremen“ und verfassungswidrig kritisieren: etwa verschärfte Abschiebehaft, Kürzungen von Leistungen von Asylbewerber:innen und weitreichende Befugnisse bei der Durchsuchung von Geflüchtetenunterkünften.
Daneben weitet das Schneller-Abschieben-Gesetz die Möglichkeiten zur digitalen Durchsuchung von Asylsuchenden aus. Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen künftig nicht nur die Smartphones, sondern gleich auch noch Cloud-Speicher der Schutzsuchenden auslesen. Diese Erweiterungen hatte die Bundesregierung geplant, nachdem das Bundesverwaltungsgericht geurteilt hatte, dass die Datenträgerauslesungen durch das BAMF eingeschränkt werden müssen.”
Wenn FDP, Grünen und SPD so mit Gerichtsentscheiden des Bundesverwaltungsgerichts umgehen, warum sollte es Nazis an der Macht nicht möglich sein, deutsche Staatsbürger:innen abzuschieben, weil sie nach Nazi-Ermessen zu undeutsch sind, ob von der “Herkunft” her oder politisch – oder beidem… wie das neue Deutschland schrieb: Die deutsche Regierung ebnet den Weg für die extreme Rechte.
mehr Informationen:
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