Pressemitteilung – Berliner Kurier zur Unterlassung und Richtigstellung aufgefordert

Die Anwälte der Familie Bektaş haben den Berliner Kurier aufgefordert, die Behauptung Burak sei in eine Straftat verwickelt gewesen zu unterlassen. Der Kurier wird ebenfalls aufgefordert, die falsche Behauptung vom 8.4.2019 richtig zu stellen.

Der Kurier bezieht sich auf inoffizielle Kreise der Berliner Polizei. Die Initiative geht davon aus, dass innerhalb des Polizeiapparates Personen gezielt diese falsche Behauptung in Umlauf gesetzt haben. Die Initiative fragt, mit welcher Motivation und auf welcher berufsethischen Grundlage der langjährige Polizeireporter Philippe Debionne (PDE) diese frei erfundene Falschinformation ohne jeden Faktencheck in Umlauf bringt? Aus welchem Grund bewirft er einen toten jungen Mann – das Opfer eines Verbrechens – mit Dreck und verursacht zusätzlichen Schmerz für die hinterbliebene Familie Bektas?

Innensenator Geisel hat gegenüber der Familie bestätigt, dass die Behauptung des Kuriers jeder Grundlage entbehrt. Außerdem teilte er der Familie mit, dass diesbezüglich bei der Polizei eine strafrechtliche Prüfung eingeleitet sei.

„Sollte der presserechtlich verantwortliche DuMont-Verlag die falschen Behauptungen nicht richtig stellen, werden wir klagen. Das Ansehen, das Andenken und die Ehre unseres Sohnes wurde mit dieser Berichterstattung vom 8. April 2019 schwer verletzt. Wer so etwas schreibt muss es auch beweisen und den Namen des Informanten preis geben. Es ist sehr leicht, Menschen zu beschuldigen und irgendwelche aus der Phantasie entstandenen Behauptungen zu verbreiten aber es ist sehr schwer, genau diese Behauptungen aus der Welt zu schaffen. Die nächsten Tage werden uns zeigen, ob es eine JournalistInnenehre gibt“, so Melek Bektaş, die Mutter des ermordeten Burak Bektaş.

Der Kurier hat nun zwei Wochen Zeit, eine Richtigstellung zu veröffentlichen.